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Für Mietervertreter


Den Wohnungsmarkt und das Mietrecht im Blick

Wir erheben nicht nur tagesaktuell das Niveau der Angebotsmieten. Da wir auf Ebene einzelner Inserate die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen, können wir auch beurteilen, ob bei der Höhe der Miete mietrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. So lässt sich erkennen, ob die Mietpreisbremse Anwendung findet oder ob bei der inserierten Kaltmiete die Grenzen des Mietwuchers überschritten werden.

Obwohl all diese Fragen von hoher gesellschaftlicher Relevanz sind, gibt es dazu kaum offizielle Statistiken. Unsere Erhebungen schliessen diese Lücke und können Mietervertretern dabei helfen, sich faktenbasiert, nachvollziehbar und effektiver in den politischen Prozess einzubringen.

Wir unterstützen Sie dabei, Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen

Gesetze können nur dann Wirksamkeit entwickeln, wenn sie angewandt werden. Das gilt auch für die Mietpreisbremse. Unsere Analysen zeigen, dass ein bedeutender Teil der Neumieter ein Anrecht darauf hätte, die überhöhte Miete zu rügen.

Die Mietpreisbremse greift jedoch nicht automatisch. Der Mieter muss sich aktiv dafür entscheiden, sie zu nutzen. Das tun nur wenige, auch da vielen Mietern gar nicht bewusst ist, dass sie gegen die hohe Miete vorgehen könnten.

Unsere Analysen können hier einen Beitrag liefern. Wir scannen den Wohnungsmarkt auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse (wie das funktioniert). Mietervertreter können diese Daten nutzen, bspw. um Mieter mittels Postwurfsendungen gezielt auf die Möglichkeit der Rüge hinzuweisen. Das geltende Mietrecht kann so deutlich mehr Anwendung finden.

Beispielrechnung basierend auf
dem Berliner Mietspiegel 2019