der Online-Inserate für unmöblierte Wohnungen in Berlin weisen eine Mietforderung oberhalb des Schwellenwertes der Mietpreisüberhöhung auf (Beobachtungszeitraum 30.05.2024 bis 31.10.2025).
Eigentlich gibt es Regeln, die die Höhe der Miete bei Neuvermietungen begrenzen sollten. Doch Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Mietforderungen oberhalb der Wuchergrenzen sind bei online inserierten Wohnungen an der Tagesordnung.
Überraschen kann das nur auf den ersten Blick, denn die Einhaltung der rechtlichen Regeln wird in den meisten Städten nicht überwacht. Hier setzt Mietenmonitor an.
Viele Vermieter verstoßen unwissentlich gegen die bestehenden Regeln. Statt im Mietspiegel nachzuschauen, welche Miete zulässig wäre, orientieren sie sich am hohen Preisniveau auf Online-Portalen.
Dank Mietenmonitor haben Stadtverwaltungen den Online-Wohnungsmarkt stets im Blick und können solche Fälle einfach und effizient nachvollziehen.
Viel zu häufig werden Wohnungen weitervermietet, ohne dass der Mietspiegel hierbei beachtet wurde. Dies ist ein zentraler Grund für die mangelnde Wirksamkeit der bestehenden Regeln zu Höhe der Miete.
Mietenmonitor ermöglicht es Städten, zielgericht zu den bestehenden Regeln zu informieren und aktiv dazu beizutragen, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Mietforderungen im Bereich der Mietpreisüberhöhung oder des Mietwuchers seltener vorkommen.