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Studien und Analysen


Den Wohnungsmarkt und das Mietrecht im Blick

Wir erheben nicht nur tagesaktuell das Niveau der Angebotsmieten. Da wir auf Ebene einzelner Inserate die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen, können wir auch beurteilen, ob bei der Höhe der Miete mietrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. So lässt sich erkennen, ob die Mietpreisbremse Anwendung findet oder ob bei der inserierten Kaltmiete die Grenzen des Mietwuchers überschritten werden.

Obwohl all diese Fragen von hoher gesellschaftlicher Relevanz sind, gibt es dazu kaum offizielle Statistiken. Unsere Erhebungen schliessen diese Lücke.

Wird die Mietpreisbremse in Ihrer Stadt beachtet?

In vielen deutschen Städten gilt die Mietpreisbremse. Diese kann jedoch naturgemäß nur dann eine Wirksamkeit entfalten, wenn Sie auch beachtet wird. Aber halten sich Vermieter auch an die Mietpreisbremse? Unsere Analysen und Studien beantworten diese Frage.

Hier finden Sie beispielhaft unsere Studie zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt.

Bild Studie Düsseldorf

Wo sollte die Mietpreisbremse gelten?

Der Bund führte im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse ein. Den Bundesländern steht es offen, ob sie dieses Instrument nutzen wollen. Bei der Frage, was die Auswirkungen einer Einführung wären, liefern unsere Analysen einen wertvollen Beitrag. Das von uns entwickelte Analyseverfahren ermöglicht es, für jedes einzelne Wohnungsinserat aufzuzeigen, ob eine Vermietung zum aufgerufenen Mietpreis nach Einführung der Mietpreisbremse noch zulässig wäre. So lässt sich im Vorfeld ermitteln, welchen Effekt die Mietpreisbremse potenziell haben könnte. Bei der Ausarbeitung von Gebietskulissen ist dies ein wertvoller Baustein.

Wir unterstützen Sie dabei, Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen

Gesetze können nur dann Wirksamkeit entwickeln, wenn sie angewandt werden. Das gilt auch für die Mietpreisbremse. Unsere Analysen zeigen, dass ein bedeutender Teil der Neumieter ein Anrecht darauf hätte, die überhöhte Miete zu rügen.

Die Mietpreisbremse greift jedoch nicht automatisch. Der Mieter muss sich aktiv dafür entscheiden, sie zu nutzen. Das tun nur wenige, auch da vielen Mietern gar nicht bewusst ist, dass sie gegen die hohe Miete vorgehen könnten.

Unsere Analysen können hier einen Beitrag liefern. Wir scannen den Wohnungsmarkt auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse (wie das funktioniert). Mietervertreter können diese Daten nutzen, bspw. um Mieter mittels Postwurfsendungen gezielt auf die Möglichkeit der Rüge hinzuweisen. Das geltende Mietrecht kann so deutlich mehr Anwendung finden.

Beispielrechnung basierend auf
dem Berliner Mietspiegel 2019 (inzwischen nicht mehr aktuell)